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Wingendorf Immobilien
Helga Wingendorf-Shrayef
Amsterdamer Str. 5
67069 Ludwigshafen
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Vertretungsberechtigte: Helga Wingendorf-Shrayef
Berufsaufsichtbehörde: Ordnungsamt Stadt Ludwigshafen/ Rh.
Bismarckstr. 29
67059 Ludwigshafen
Handelsregisternummer:
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE250681020 Finanzamt Ludwigshafen
Berufskammer: IHK Ludwigshafen
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 2Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV)
Eine Berufs-Haftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sind abgeschlossen
Zur
außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform
finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere Emailadresse lautet: info@wingendorf-immobilien.com
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Quelle: Impressum-recht.de
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1. Vertragspartner
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2. Zweck und Rechtsgrundlage
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DS-GVO zur Vertragserfüllung erforderlich.
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Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet
nicht stattoder nur an Geschäftspartner, mit
denen entsprechende Verträge bestehen.
4. Speicherdauer
Sofern die Daten nach Vertragserfüllung nich mehr benötigt werden und keine gesetzliche Aufbewahrungs-fristen entgegenstehen, werden Ihre Daten regelmäßig gelöscht.
5. Ihre Rechte
Gem. den Art. 15 - 21 DS-GVO haben Sie jederzeit ein Recht auf: Auskunft, Berichtigung, Löschung,Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch gegen
die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Beim Auskunftsrecht sowie beim
Löschungsrecht gelten die Einschränkungen
Nach den §§ 34 und 35 BDSG.
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Eine etwaig erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit schriftlich
widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungen die vor der Geltung der DS-GVO mir gegenüber
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Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung
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Sie sich entsprechend bei der zuständigen
Aufsichtsbehördebeschweren.
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9. Autom. Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungs-findung oder Profiling statt.
10. Zweckänderung
Sollte ich die personenbezogenen Daten zu einem anderen Zweck als bei Erhebung weiterverarbeiten, so erhalten Sie vor der
Weiterverarbeitung
umfassende Informationen darüber.
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
(Geldwäschegesetz - GwG)
Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11.
April 2016 (BGBl. I S. 720) geändert worden ist
„Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt...“
Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die
Identität Ihrer Kunden festzustellen.
Sie sind am Kauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit mir als
Makler zusammen?
Nun wundern Sie sich, dass ich Sie nach Ihrem Personalausweis
fragen?
Sollten Sie bei der Immobiliensuche in diese Situation kommen, dann habe ich
alles richtig gemacht.
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität ihrer
Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem
mündlichen oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das
bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis
ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis
festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im
eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen
Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick
über die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz
bekommen, hat der Immobilienverband IVD Informationen zusammengestellt.
Das Geldwäschegesetz sieht vor:
Der Vertragspartner ist zu identifizieren (Kenne deinen Kunden )
Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis
– bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister
Name, Geburtsort und –Datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift,
Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken
Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer,
Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des
gesetzlichen Vertreters vermerkt.
Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises
oder
des Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend.
Es sind weiterhin Informationen über den Geschäftszweck einzuholen.