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Verantwortlich:

Wingendorf Immobilien
Helga Wingendorf-Shrayef
Amsterdamer Str. 5
67069 Ludwigshafen

Kontakt:
Telefon: +49 621 65716263+49 621 65716263
Telefax: +49 621 65716262
E-Mail: info@wingendorf-immobilien.com

Vertretungsberechtigte: Helga Wingendorf-Shrayef

Berufsaufsichtbehörde: Ordnungsamt Stadt Ludwigshafen/ Rh.
Bismarckstr. 29
67059 Ludwigshafen

Handelsregisternummer:

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE250681020 Finanzamt Ludwigshafen

Berufskammer: IHK Ludwigshafen

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 2Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV)

Eine Berufs-Haftpflichtversicherung  sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sind abgeschlossen

 

 

Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere Emailadresse lautet: info@wingendorf-immobilien.com

 

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Quelle: Impressum-recht.de

 

Datenschutz:


 

Datenschutzerklärung:

Datenschutzhinweis gem. Art.13 DS-GVO

1. Vertragspartner                         

      WINGENDORF IMMOBILIEN
      Helga Wingendorf-Shrayef

      Amsterdamer Str. 5
      67069 Ludwigshafen / Rh.
      Tel: 0621 65 71 62 63


2. Zweck und Rechtsgrundlage  

      Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist laut Art. 6 Abs. 1b

      DS-GVO       zur Vertragserfüllung erforderlich.


3. Weitergabe                                

      Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet

      nicht stattoder nur an Geschäftspartner, mit

      denen entsprechende Verträge bestehen.


4. Speicherdauer                           

      Sofern die Daten nach Vertragserfüllung nich mehr benötigt werden und                keine gesetzliche Aufbewahrungs-fristen entgegenstehen, werden Ihre Daten        regelmäßig    gelöscht.

   

5. Ihre Rechte                                

      Gem. den Art. 15 - 21 DS-GVO haben Sie jederzeit ein Recht auf: Auskunft,          Berichtigung, Löschung,Einschränkung der  Verarbeitung, Widerspruch gegen
      die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

      Beim Auskunftsrecht sowie beim

      Löschungsrecht gelten die Einschränkungen

      Nach den §§ 34 und 35 BDSG.

 

6. Einwilligung/Widerruf              

      Eine etwaig erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener                Daten  kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Dies gilt auch für den              Widerruf von Einwilligungen die vor der Geltung der DS-GVO mir gegenüber         erteilt worden sind. Die Verarbeitung bleibt
       bis zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig.


7. Beschwerderecht                     

      Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung
      Ihrer Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können

      Sie sich entsprechend bei der zuständigen

      Aufsichtsbehördebeschweren.


8. Bereitstellung der Daten         

      Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zum Vertragsschluss          erforderlich. Ohne diese wäre eine Vertragsdurchführung für uns nicht                    möglich.


9.  Autom. Entscheidungsfindung

       Es findet keine automatisierte Entscheidungs-findung oder Profiling statt.


10. Zweckänderung                      

       Sollte ich die personenbezogenen Daten zu einem anderen Zweck als bei             Erhebung weiterverarbeiten, so erhalten Sie vor der Weiterverarbeitung
       umfassende Informationen darüber.

 

 

 

 

 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

(Geldwäschegesetz - GwG)

Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11.

April 2016 (BGBl. I S. 720) geändert worden ist

 

„Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt...“

 

Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die 

Identität Ihrer Kunden festzustellen.

 

Sie sind am Kauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit mir als 

Makler zusammen?

 

 Nun wundern Sie sich, dass ich Sie nach Ihrem Personalausweis 

fragen?

 

Sollten Sie bei der Immobiliensuche in diese Situation kommen, dann habe ich 

alles  richtig gemacht. 

 

Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität ihrer 

Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem 

mündlichen oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das 

bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis 

ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis 

festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im 

eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. 

 

Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen 

Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick 

über die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz 

bekommen, hat der Immobilienverband IVD  Informationen zusammengestellt. 

 

Das Geldwäschegesetz sieht vor:

 

Der Vertragspartner ist zu identifizieren (Kenne deinen Kunden )

 

Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis 

 

– bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister

 

Name, Geburtsort und –Datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, 

Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken

 

Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, 

Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des 

gesetzlichen Vertreters vermerkt.

 

Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises

 oder 

des Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend.

 

Es sind weiterhin Informationen über den Geschäftszweck einzuholen.

 

Hier finden Sie uns

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